Jeder muss sich daran halten!!!
Platzordnung
Der Modellflugplatz ist gepachtet und dient den Mitgliedern des Modellflieger-Clubs St. Egyden ausschließlich zur Ausübung ihres Sportes. Eine andersartige Verwendung bedarf einer Genehmigung seitens des Vereinsvorstandes.
2) Rechte und Pflichten
Nur Mitglieder, die den Pflichten gegenüber dem MFC St. Egyden nachkommen und ÖAec Mitglied sind, haben das Recht das Fluggelände samt Vorbereitungsplatz jederzeit unentgeltlich zu benützen. Er hat jedoch die Pflicht, sich sportlich einwandfrei zu benehmen und nachfolgende Regeln genauest zu beachten.
3) Haftpflicht
Jeder Modellflieger ist durch die Mitgliedschaft beim MFC St. Egyden und dem ÖAeC haftpflichtversichert. Nicht ÖAeC - Mitglieder müssen eine entsprechende Modell-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Der Modellflieger haftet bei Schäden gegenüber Dritten selbst. Die gültige Mitgliedschaft kann von jedem Vereinsmitglied durch Vorlage des Vereinsausweises überprüft werden.
4) Verhinderung von Unfällen
Es ist alles zu vermeiden, was zu Unfällen führen könnte. Dazu gehört, dass die Flugpiste sowie die Einflugschneisen (Anfang und Ende der Piste) während des Flugbetriebes unbedingt von Zuschauern frei bleiben müssen. Wenn Zuschauer den Anweisungen der Modellflieger nicht Folge leisten, ist der Flugbetrieb sofort einzustellen. Die Zuschauer sind grundsätzlich zu bitten, dass sie sich südlich der Straße aufhalten.
5) Zustand des Flugmaterials
Um die höchstmögliche Sicherheit für die Zuseher, Anrainer und Piloten zu erreichen, muss jedes Fluggerät der Mindestanforderung an integriertem Sicherheitsstandard und erforderlichem Wartungszustand entsprechen. Jeder Pilot ist selbst dafür verantwortlich, dass ausschließlich mit sicherem, überprüftem und gewartetem Flugmaterial geflogen wird. Bestehende Sicherheitsmängel haben das Flugverbot zur Folge.
6) Schalldämpfung
Um den Umweltanforderungen Rechnung zu tragen, ist bei Motorflugzeugen auf eine größtmögliche Schalldämpfung (neuester Stand der Technik) zu achten. Flugmodelle mit Impellerantrieb oder Jet-Turbinenantrieb sind verboten. Bei zu lärmstarken Motoren ist es dem Vorstand erlaubt, den Betrieb dieser Modelle unverzüglich einzustellen. Im Zweifelsfall darf ein Grenzwert von 82 dBA (nach normierter Messmethode ermittelt) auf keinen Fall überschritten werden.
7) Feststellung der Frequenzen
Der Pilot darf den Sender ausnahmslos nur dann in Betrieb nehmen, wenn er zuvor seine Senderfrequenz an der hierfür vorgesehenen Tafel mit Namensschild kenntlich gemacht hat. Piloten mit gleichen Frequenzen haben sich vorher abzusprechen. Es dürfen nur die in Österreich erlaubten Senderfrequenzen verwendet werden (35 MHz-Band Kanal 61 –80, 260, 281, 282 und 40 MHz-Band Kanal 50 – 53) sowie 2,4 GHz-Anlagen. Für Schäden jeglicher Art, die aus dem Betrieb einer Senderanlage ohne vorherige Frequenzfeststellung mittels Frequenztafel resultieren, ist der Verursacher uneingeschränkt schadenersatzpflichtig.
8) Vorrang beim Fliegen
Beim Fliegen gibt es für keinen Piloten einen Vorrang. Eine gewisse Reihenfolge muss jedoch eingehalten werden. Hier wird an die sportliche und kameradschaftliche Haltung appelliert. Vor größeren Meisterschaften kann der Platz zeitweise für Wettbewerbsflieger reserviert werden.
9) Flugzeitbeschränkung
Aus lärmtechnischen Gründen ist die Flugzeit für Motormodelle aller Art (außer Elektromodelle) wie folgt festgesetzt: Täglich von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 15 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit, längstens jedoch bis 21 Uhr (Sommerzeit). Vom 1. November bis 31. März ist am Nachmittag schon ab 14 Uhr mit Verbrennermotoren der Flugbetrieb möglich. Diese Zeiten sind unbedingt einzuhalten.
10) Pistenordnung
Auf der Piste dürfen sich beim Start nur der Pilot und sein Helfer aufhalten. Der Start- und Landebereich ist nach erfolgten Starts bzw. Landungen raschest zu räumen (betrifft Piloten, Helfer und Fluggeräte). Das Betreten des Flugfeldes und die Inbetriebnahme des Modells darf ausschließlich nach erfolgter Landung des zuvor gestarteten Modells erfolgen.
11) Einhaltung des Flugraumes
Das Überfliegen verbauten Gebietes, der Fußballplätze des ASKÖ St. Egyden, der parallel zur Piste führenden Straße, des Parkplatzes sowie von Personen ist grundsätzlich verboten.
12)Flugbetrieb für Hubschrauber
Hubschrauber starten, landen und schweben aus Sicherheitsgründen nur am westlichen Teil des Flugplatzes ab der Rasenkante.
13) Angrenzende Grundstücke
Diese dürfen nur im äußersten Fall (z.B.: Außenlandung) betreten werden. Hierbei ist der kürzeste Weg einzuschlagen.
14) Reinlichkeit
Auf dem Modellflugplatz und ringsherum ist äußerste Reinlichkeit zu pflegen. Dies gilt besonders für das Parkgelände der ÖDK. Jeder Benützer des Platzes ist dafür verantwortlich, dass nach Beendigung des Fliegens das Areal in sauberem Zustand verlassen wird.
15) Nichtmitglieder
Nichtmitglieder dürfen als Gastflieger erst nach vorheriger Anmeldung bei einem MFC St. Egyden – Vorstandsmitglied incl. kooptierter Mitglieder, nach Kenntnisnahme der Platzordnung, nach Vorlage einer Modell-Haftpflichtversicherung und nach Bezahlung von € 5,- pro Tag, € 15,- für eine Woche und € 10,- für jede weitere Woche und Unterfertigung der schriftlichen Bestätigung den Flugbetrieb aufnehmen. Bei Nichtbefolgung ist mit einer Besitzstörungsklage zu rechnen.
16) Befolgung von Anweisungen
Jeder Modellflieger, der die Platzordnung missachtet und sich unsportlich benimmt, wird zur Verantwortung gezogen. Jedes MFC St. Egyden Mitglied hat die Pflicht, Piloten welche die Platzordnung nicht einhalten zurecht zu weisen. Diesen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Verstöße werden gemäß „Strafmaßnahmen“ rigoros geahndet.
17) Strafmaßnahmen
Bei Nichtbeachtung der Platzordnung sind folgende Strafmaßnahmen vorgesehen:
a) Verwarnung
b) Verbot der Benützung eines bestimmten Fluggerätes
c) Verbot der Benützung des Fluggeländes für einen bestimmten Zeitraum
d) Antrag auf Ausschluss aus dem MFC St. Egyden
Über die Anwendung der Punkte c) und d) entscheidet der Vereinsvorstand. Ab dem Zeitpunkt der Einleitung des Ausschlussverfahrens ist es dem Mitglied untersagt, den Modellflugplatz zu nutzen.
Glück ab – gut Land! Der Vorstand
Beschluss des Vorstandes vom 06.03.2012